Hotel Restaurant Angelo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart und von Seiten des Hotels bestätigt wurden.
1. Anmeldung, Vertragspartner
1.1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
1.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
1.3 Reservierte Zimmer stehen am Ankunftstag ab 14.30 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Räumt der Kunde das Zimmer nicht bis 10.00 Uhr am Abreisetag, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr und um den entstandenen Schaden auszugleichen eine Gebühr in Höhe von € 29,00 verlangen, eine Abreise nach 15:00 Uhr wird mit dem vollen Zimmerpreis berechnet. Wir sind berechtigt, reservierte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart und Seiten des Hotels schriftlich bestätigt wurde.
1.4 Ein Anspruch auf die Überlassung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten besteht nicht; sind bestätigte Zimmer oder Räume nicht verfügbar, können wir gleichwertigen Ersatz, auch in einem anderen Betrieb, leisten.
1.5 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Leistungen, Preise, Zahlung
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2.2 Das Hotel ist berechtigt, insbesondere bei Gruppenreservierungen Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sollten vereinbarte Depositzahlungen bis 10 Tage vor Anreise nicht eintreffen, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Bei termingerechten Absagen werden Anzahlungen voll zurückerstattet s.h. 3.2 und 3.3.
2.4 Unsere Hotelrechnungen sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug und bar fällig. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber und – mit Ausnahme von uns anerkannter Kreditkarten – nur nach vorherigen Vereinbarungen.
2.5 Wenn nicht anders ausgeschrieben, umfasst der Preis bei Zimmerbuchung die Beherbergung, Verpflegung nur, sofern gebucht, Bedienungsgelder und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen erfolgen in EURO. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
2.6 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl und der Art der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
2.7 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
3.1 Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt (siehe 3.3).
3.3 Stornierungen von Einzelreservierungen bis 24 Stunden vor Anreise sind kostenfrei möglich.
3.4 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3.5 Dem Hotel steht es frei den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Bei Nichtanreise berechnen wir 100% der gebuchten Leistung. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
3.6 Stornierungen von Gruppen (ab 5 Personen) werden bis 60 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei angenommen.
3.7 Bei Rücktritten von Gruppen (ab 5 Personen) ab dem 59. Tag vor dem Anreisetermin werden 50% auf den Zimmerpreis verrechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir 70% des Zimmerpreises. Bei Rücktritt bis zum 3. Tag vor der Ankunft berechnen wir den vollen Zimmerpreis abzüglich 20%, bei Pensionen abzüglich 40% auf Verpflegung.
3.8 Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4. Rücktritt des Hotels
4.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- d) ein Verstoß gegen Ziffer 2. (Allgemeiner Teil) vorliegt.
4.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Haftung des Hotels
5.1 Für unsere Haftung gelten §§ 701 – 703 BGB, eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist Saarbrücken.
5.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
5.5 Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt.
5.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
5.7 Das Hotel kann in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck übernehmen. Die Haftung für Personen und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
5.8 Für Leistungen anderer, durch das Hotel vermittelter Hotels, wird keine Haftung übernommen.
5.9 W-Lan Nutzung. Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots. Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
6.3 Es gilt deutsches Recht.
6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.